Tu 48-19-251-85. Nahtlose dünnwandige Rohre aus Molybdän, Molybdän-Basis-Legierungen und Niob. Technische Daten.

1. technische Anforderungen TU 48-19-251-85

1.1 Rohre aus Niob, Molybdän und Molybdänbasislegierungen müssen den Anforderungen dieser technischen Spezifikationen entsprechen.
1.2 Niob- und Molybdänrohre werden nach der Art der Herstellung des Ausgangsblocks unterschieden:

  • Niobrohre werden aus vakuumgeschmolzenen Niobblöcken hergestellt;
  • Rohre aus Molybdän der Güteklasse MF werden aus pulverisierten Knüppeln der Güteklasse MF (reines Molybdän ohne Zusatzstoffe) hergestellt;
  • Molybdänrohre der Güteklasse MF werden aus vakuumgeschmolzenen Barren hergestellt, die durch Schmelzen von Molybdän-Pulverbarren der Güteklasse MF unter Verwendung von Kohlenstoff als Reduktionsmittel erzeugt werden;
  • MBVP-Molybdänrohre werden aus vakuumgeschmolzenen Blöcken hergestellt, die durch Schmelzen von Molybdän-Pulverblöcken der Sorte MShB unter Verwendung von Bor als Desoxidationsmittel und Legierungselement erzeugt werden.
1.4 Rohrlänge in Abhängigkeit von Außendurchmesser und Wandstärke.
Außendurchmesser der Rohre, mm 0,1 0,2-0,3 0,4-0,6 0,7 1,0 1,5 2,0
6,3-9 50-1500 - - - - - -
6,3-14 - 50-1500 50-1500 - - - -
8-14 - - - 50-1000 - - -
16-18 - - - 50-700 - - -
8-11 - - - - 50-500 - -
12-21 - - - - 50-750 - -
22-32 - - - - 50-1200 - -
24-32 - - - - - 50-600 -
17-32 - - - - - - 50-300
40-50 - - - - - 50-500 -
1.5 In Abhängigkeit von den vorgegebenen Außendurchmessertoleranzen werden Rohre der Genauigkeitsklassen N-1 und N-2 hergestellt.
1.5.1 Grenzabweichungen des Rohraußendurchmessers.
Nenndurchmesser, mm Klasse I Klasse II
6,3 -0,10 -0,18
7,0 -0,12 -0,20
8,0 -0,12 -0,20
9,0 -0,12 -0,20
10,0 -0,12 -0,21
11,0 -0,12 -0,22
12,0 -0,12 -0,22
13,0 -0,12 -0,23
14,0 -0,12 -0,23
16,0 -0,13 -0,25
17,0 -0,14 -0,26
18,0 -0,14 -0,27
20,0 -0,15 -0,30
21,0 -0,16 -0,32
22,0 -0,19 -0,34
23,0 -0,19 -0,35
24,0 -0,19 -0,36
25,0 -0,20 -0,38
26,0 -0,20 -0,39
28,0 -0,21 -0,42
29,0 -0,22 -0,44
30,0 -0,23 -0,45
31,0 -0,24 -0,47
32,0 -0,24 -0,48
40,0 -0,24 -0,48
45,0 -0,25 -0,50
50,0 -0,25 -0,50
1.5.2 Grenzabweichungen der Rohrwanddicke.
Wanddicke, mm Klasse I Klasse II
0,10 ±0,02 ±0,03
0,20 ±0,02 ±0,04
0,30 ±0,03 ±0,05
0,40 ±0,04 ±0,06
0,50 ±0,05 ±0,07
0,60 ±0,06 ±0,08
0,70 ±0,06 ±0,08
1,00 ±0,08 ±0,10
1,50 ±0,12 ±0,15
2,00 - ±0,25
1.6 Chemische Zusammensetzung von Niob- und Molybdänrohren.
Elemente Niob PM MHVP MBWP
Massenanteil von Niobium nicht weniger als 99,8440 - - -
Massenanteil an Molybdän - nicht weniger als 99,9430 nicht weniger als 99,9172 99,8737-99,8537
Massenanteil von Bor - - - 0,0050-0,0250
Massenanteil an Verunreinigungen, nicht mehr
Aluminium - 0,0040 0,0040 0,0020
Eisen 0,0050 0,0140 0,0140 0,0140
Nickel - 0,0050 0,0050 0,0050
Silizium 0,0050 0,0140 0,0140 0,0140
Calcium und Magnesium (insgesamt) - 0,0050 0,0050 0,0050
Kohlenstoff 0,0100 0,0150 0,0300 0,0038
Sauerstoff 0,0100 - 0,0050 0,0050
Wasserstoff 0,0100 - 0,0008 0,0005
Stickstoff 0,0100 - 0,0050 0,0050
Tantal 0,1000 - - -
Titan 0,0050 - - 0,0700
Wolfram und Molybdän (insgesamt) 0,0100 - - -
1.7 Die Rohre müssen gerade sein.
Abweichungen von der Geradheit dürfen bei Rohren der Genauigkeitsklasse I nicht mehr als 0,1 % der Länge und bei Rohren der Genauigkeitsklasse II nicht mehr als 0,5 % der Länge betragen.
1.8 Die Enden müssen gleichmäßig beschnitten und frei von Graten sein.
1.9 Die Außen- und Innenflächen müssen frei von Rissen, Oxyden und Schmiermittelspuren sein.
Kratzspuren, Splitter, Dellen, Beulen, Senken, Grate, die die Rohrabmessungen nicht tolerieren, gelten nicht als Beanstandungsmerkmal.
1.10. Die Wanddicke und der Durchmesser der Rohre dürfen die angegebenen Toleranzen nicht überschreiten.
1.11 Die mechanischen Eigenschaften der Molybdänrohrsorten MF und MFWP müssen den folgenden Anforderungen entsprechen.
Rohrdurchmesser, mm Wanddicke, mm Bruchfestigkeit, MPa (kg/mm), nicht weniger Relative Dehnung, %, min
6,3 bis 12,0 alle Abmessungen 686 (70) 15,0
13,0 bis 14,0 alle Abmessungen 686 (70) 8,0
1.12. Der RauheitsparameterRa der Außenfläche bis einschließlich 14 mm Durchmesser darf nicht mehr als 1,25 μm betragen; der der Innenfläche nicht mehr als 2,50 μm gemäß GOST 2789-73.
1.13. Auf Verlangen des Bestellers können Niob- und Molybdänrohre einer hydraulischen Druckprüfung (Dichtheitsprüfung) unterzogen werden.

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