Tu 48-19-273-91. Stangen, Schmiedestücke und Bleche aus Molybdänlegierung der Sorte Cm-2a. Technische Daten.

1. technische Anforderungen TU 48-19-273-91

1.1 Stangen, Schmiedestücke und Bleche aus Molybdän müssen den Anforderungen dieser technischen Spezifikationen entsprechen.
1.2 Die chemische Zusammensetzung der Walzerzeugnisse muss den folgenden Anforderungen entsprechen

Bezeichnung des Bestandteils Massenanteil, %
Titan 0,07-0,30
Zirkonium 0,07-0,15
Kohlenstoff, nicht mehr 0,004
Molybdän Basis

1.3 Abmessungen von Stangen und Schmiedestücken

Bezeichnung des Erzeugnisses Durchmesser, mm Intervall in Abweichungen Länge, mm
Molybdänstäbe geschliffen 8,0 bis 8,9 0,3 -0,30 100 bis 1000 einschließlich
9,0 bis 13,5 0,5
-0,40 --- "---
14,0 bis 16,0 1,0 -0,60 --- "---
Gehonte Stäbe 17,0 bis 20,0 1,0 ±0,40 100 bis 500 einschließlich
21,0 bis 30,0 1,0
±0,40 --- "---
31,0 bis 50,0 in 1,0
±0,60 --- "---
51,0 bis 60,0 Zoll 1,0
±0,80 --- "---
Gehonte Stäbe 8,0 bis 10,8 0,2 ±0,10 150 bis 1000 einschließlich
11,0 bis 19,0 Zoll 0,2
±0,20 --- "---
20,0 bis 28,0 2,0 ±1,50 --- "---
30,0 bis 60,0 2,0 ±2,0 --- "---
Schmiedestücke 65,0 bis 100,0 5,0 +5,0 nicht weniger als 150
105,0 bis 150,0 5,0
+7,0 nicht weniger als 100
155,0 bis 180,0 5,0
+10,0 nicht weniger als 50
Anmerkungen:
  • Nach Vereinbarung der Vertragsparteien können Stangen und Schmiedestücke mit anderen Nenndurchmessern und Toleranzen geliefert werden.
  • Nach Vereinbarung der Vertragsparteien können Stangen und Schmiedestücke in Nennlängen mit einer Längentoleranz von ±10,0 mm geliefert werden.
1.4 Abmessungen von Blechen mit einer Dicke von 0,8 mm.
Breite, mm Standardabweichungen Länge, mm
0,8 ±0,10 100 bis 300
1,0 bis 2,1 einschließlich in 0,1 +0,20
-0,10
100 bis 400
2,2 bis 3,4 einschl. 0,2 +0,30
-0,10
100 bis 400
3,5 bis 6,0 einschl. 0,5 +0,50
-0,20
100 bis 400
6,5 bis 10,0 einschl. 0,5 ±0,50 100 bis 300
11,0 bis 20,0 in 1,0 ±1,0 100 bis 200
Anmerkungen:
  • Die Bleche werden mit einer Toleranz von ±10,0 mm in Breite und Länge geliefert.
  • Bleche mit anderen Nennmaßen und Toleranzen können nach Vereinbarung geliefert werden.
  • Wenn vereinbart, können die Bleche in Breite und Länge mit einer Abweichung von ±15,0 mm geliefert werden.
1.5 Die Enden der Stäbe und die Kanten der Bleche
sind zu besäumen.
1.6 Die Oberfläche des Walzerzeugnisses muss den folgenden Anforderungen entsprechen.
1.6.1 Auf der Oberfläche von geschliffenen Stäben sind Schleifrisse und Schmutz nicht zulässig. Risse, Kratzer, Schleifspuren, die die Abmessungen der geschliffenen Stäbe nicht über die zulässigen Toleranzen hinaus verändern, werden nicht zurückgewiesen.
1.6.2 Risse und Schmutz auf der Oberfläche des geschliffenen Stabes sind nicht zulässig. Eindrücke, Risiken, Kratzer, Abriebspuren, die die Abmessungen der gedrehten Stäbe nicht aus dem Toleranzbereich bringen, sind keine Ausschussmerkmale. 1.6.3 Risse auf der Oberfläche von ungeschliffenen Stangen und Schmiedestücken sind nicht zulässig. Staubreste, Schmutz, Eindrücke, Risiken, Kratzer und Schleifspuren, die die Abmessungen von ungeschliffenen Stäben und Schmiedestücken nicht über die zulässigen Toleranzen hinaus verändern, gelten nicht als Ausschussmerkmale. 1.6.4 Die Oberfläche muss geätzt sein. Die Oberfläche muss frei von Rissen, Delaminationen und Fremdeinschlüssen sein. Gewalzte Abdrücke, Senken, Strahlspuren, die nicht dazu führen, dass die Dicke der Bleche die Toleranzgrenze überschreitet, sowie Riffelungen, Ätzflecken, Verschmutzungen, Kratzer und Verfärbungen sind keine Ausschussmerkmale.
1.7 Stangen, Schmiedestücke und Bleche müssen in geglühtem Zustand geliefert werden. Nach Vereinbarung mit dem Hersteller können Bleche mit einer Dicke von 0,8 mm in geglühtem Zustand geliefert werden.
1.8 Molybdänbleche mit einer Dicke von (1,0-6,0) mm dürfen keine innere Delamination aufweisen (dies ist fakultativ und wird nach Vereinbarung mit dem Hersteller kontrolliert).
1.9 Die Abweichung von der Ebenheit in Walzrichtung darf 10,0 % der Blechlänge nicht überschreiten. Die Abweichung von der Ebenheit quer zur Walzrichtung darf 5,0 % der Blechbreite nicht überschreiten.
. 1.10 Die mechanischen Eigenschaften von Blechen mit einer Dicke von 1,0 bis 2,0 mm und Stäben mit einem Durchmesser von 8,0 bis 30,0 mm müssen den folgenden Anforderungen entsprechen.
Blechdicken Zugfestigkeit, MPa (kgf/mm2) Bruchdehnung, %, nicht weniger als
1,0 bis 2,0 mm nicht weniger als 686 (70) 15,0
Stäbe mit Durchmesser: Zugfestigkeit, MPa (kgf/mm2) Bruchdehnung, %, min
8,0 bis 14 mm 666 (68)-960 (98) 14,0
15 bis 30 mm 631 (68)-931 (95) 14,0

Die mechanischen Eigenschaften von 0,8 mm dicken geglühten Blechen müssen den folgenden Anforderungen entsprechen:

  • Zugfestigkeit - 686 (70)-1078 (110) MPa (kgf/mm2);
  • relative Dehnung - nicht weniger als 10,0 %.

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