Tu 14-3-161-73. Nahtlose Rohre kleiner Abmessungen aus 1M- und BT1-00-Legierungen. Technische Bedingungen.

1. SORTMENT

1.1 Die Abmessungen von kleinen nahtlosen Rohren aus den Legierungen 1M und BT1-00 und die Toleranzen (in mm) sind wie nachstehend angegeben.

Äußerer Durchmesser, mm Toleranz für den Durchmesser, mm Wanddicke der Standardgenauigkeit, mm Wanddicke der Genauigkeit, mm Toleranz für die Dicke Länge, mm
3,0 ±0,05 ±0,03 0,5 ±0,05 Messung 2300+200
4,0 +0,08
-0,02
+0,04
-0,02
0,4 ±0,05 nicht kürzer als 1200
1. 2 Nicht mehr als 15 % (nach Gewicht) der Rohrlänge dürfen kürzer als 0,5 m sein.
1. 3 Die Rohrkrümmung darf bei Rohren normaler Genauigkeit 3 mm und bei Rohren normaler Genauigkeit 5 mm auf einer Länge von 1 m nicht überschreiten.
1.4 Die Toleranzen für die Ovalität und die Wanddicke der Rohre müssen innerhalb der Toleranzen für den Außendurchmesser und die Wanddicke liegen.


2. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

2.1 Titanrohre werden aus 1M- und BT1-00-Legierungen hergestellt, deren chemische Zusammensetzung den Spezifikationen der Knüppel entsprechen muss. Die chemische Zusammensetzung der Legierung wird gemäß der Bescheinigung des Lieferanten des Rohrknüppels akzeptiert.
2.2 Die Rohre müssen wärmebehandelt und geätzt geliefert werden.
2. 3 Auf den Rohroberflächen darf keine Alphiumschicht vorhanden sein.
2.4 Die Außen- und Innenflächen der Rohre müssen sauber, blank und frei von Rissen, Filmen, tiefen Rillen und tiefen Druckstellen sein.
2.5 Die mechanischen Eigenschaften der Rohre bei Raumtemperatur im Lieferzustand müssen den folgenden Normen entsprechen.

Legierungssorte Zugfestigkeit σB, kgf/mm2 Relative Dehnung δ5, %, nicht weniger

ВТ1-00
30-50 30
2. 6 Jedes Rohr ist einer Dichtheitsprüfung zu unterziehen, indem trockene Luft mit einem Druck von 3-5 atm hineingepumpt wird. Das Rohr ist an einem Ende zu verschließen und in Wasser zu tauchen. Während der Prüfung darf keine Luft entweichen.
2.7 Die Rohre im Lieferzustand sind einer technologischen Prüfung zu unterziehen, bei der 3-5 Windungen auf einen Dorn mit einem Durchmesser von höchstens 1,3 des Rohraußendurchmessers gewickelt werden. Das Nichtvorhandensein von mit bloßem Auge sichtbaren Rissen ist ein Anzeichen für die Eignung.
2.8 Die Rohrenden müssen rechtwinklig abgeschnitten sein. Das Ausklinken mit einer Feile und anschließendes Brechen ist zulässig.