GOST 546-2001. Kupferkathoden. Technische Bedingungen
KUPFERKATHODEN
TECHNISCHE BEDINGUNGEN
ZWISCHENSTAATLICHER RAT
FÜR NORMUNG, METROLOGIE UND ZERTIFIZIERUNG
Minsk
Vorwort
1 VERABSCHIEDET durch den Zwischenstaatlichen Technischen Ausschuss für Normung ITC 503 "Kupfer
ANGENOMMEN vom Technischen Sekretariat des Zwischenstaatlichen Rates für Normung, Messwesen und Zertifizierung (Interstate Council for Standardization, Metrology and Certification)
2 ANGENOMMEN durch den Zwischenstaatlichen Rat für Normung, Messwesen und Zertifizierung (Protokoll Nr. 19 vom 24. Mai 2001)
Für die Annahme gestimmt von:
Name des Staates | Name des nationalen Normungsgremiums |
Aserbaidschanische Republik | Asgosstandart |
Republik Armenien | Armgosstandart |
Republik Belarus | Gosstandart Republik Weißrussland |
Republik Kasachstan | Gosstandart der Republik Kasachstan |
Kirgisische Republik | Kirgisische Standarte |
Republik Moldau | Moldovastandart |
Russische Föderation | Gosstandart von Russland |
Republik Tadschikistan | Tadschikische Standarte |
Turkmenistan | Turkmenisches Standartlary Staatlicher Dienst |
Republik Usbekistan | Usgosstandart |
Ukraine | Gosstandart der Ukraine |
3 durch den Beschluss des Staatskomitees der Russischen Föderation für Normung und Metrologie vom 28. August 2001 Die zwischenstaatliche Norm
4 ANSTELLE VON
GOST 546-2001
ZWISCHENSTAATLICHE NORM
SCHNEIDER SCHNITTE
Technische Spezifikationen
Kupferkathoden. Spezifikationen
Datum der Einführung 2002-03-01
1 Anwendungsbereich
Diese Norm gilt für Kupferkathoden, die durch Elektrolyse wässriger Lösungen hergestellt werden und für die Produktion von gegossenem und verformtem Kupfer und dessen Legierungen bestimmt sind.
Die Norm ist für Zertifizierungszwecke geeignet.
2 Normative Verweisungen
In der vorliegenden Norm werden Verweise auf die folgenden Normen verwendet:
GOST 859-2001 Kupfer. Güten
GOST 7229-76 Kabel, Drähte und Schnüre. Verfahren zur Bestimmung des elektrischen Widerstandes von leitenden Adern und Leitern
GOST 9717.1-82 Kupfer. Spektralanalyseverfahren für metallische Standardproben mit photoelektrischer Registrierung des Spektrums
GOST 9717.2-82 Spektralanalyse von Kupfer durch metallische Standardproben mit fotografischer Registrierung des Spektrums
GOST 9717.3-82 Kupfer. Verfahren zur Spektralanalyse mit oxidischen Referenzmaterialien
GOST 13938.1-78 Kupfer. Methoden der Kupferbestimmung
GOST 13938.2-78 Kupfer. Methoden für die Bestimmung von Schwefel
GOST 13938.378 Kupfer. Methode zur Bestimmung von Phosphor
GOST 13938.478 Kupfer. Methoden für die Bestimmung von Eisen
GOST 13938.5-78 Kupfer. Methoden für die Bestimmung von Zink
GOST 13938.6-78 Kupfer. Methoden zur Bestimmung von Nickel
GOST 13938.7-78 Kupfer. Methoden zur Bestimmung von Blei
GOST 13938.8-78 Kupfer. Methoden zur Bestimmung von Zinn
GOST 13938.9-78 Kupfer. Methoden zur Bestimmung von Silber
GOST 13938.10-78 Kupfer. Methoden zur Bestimmung von Antimon
GOST 13938.11-78 Kupfer. Methoden zur Bestimmung von Arsen
GOST 13938.12-78 Kupfer. Methoden zur Bestimmung von Wismut
GOST 13938.13-93 Kupfer. Methoden zur Bestimmung von Sauerstoff
GOST 13938.15-88 Kupfer. Methoden zur Bestimmung von Chrom und Cadmium
GOST 14192-96 Kennzeichnung der Ladung
GOST 16504-81 System der staatlichen Produktprüfung. Produktprüfung und Qualitätssicherung. Grundlegende Begriffe und Definitionen
GOST 18242-72* Statistische Abnahmekontrolle nach alternativen Kriterien. Kontrollpläne
GOST 18321-73 Statistische Qualitätskontrolle. Methoden der Stichprobenprüfung von Stückprodukten
GOST 21399-75 Bündel von Transportblöcken, Kathoden und Blöcken aus Nichteisenmetallen. Allgemeine Anforderungen
GOST 22235-76 Eisenbahngüterwagen mit einer Spurweite von 1520 mm. Allgemeine Sicherheitsanforderungen für den Be- und Entlade- und Rangierbetrieb
GOST 24231-80 Nichteisen-Metalle und -Legierungen. Allgemeine Anforderungen an die Probenahme und Vorbereitung von Proben für die chemische Analyse
GOST 27981.0-88 Hochreines Kupfer. Allgemeine Anforderungen an die Analysemethoden
GOST 27981.1-88 Hochreines Kupfer. Methoden der Atomspektralanalyse
GOST 27981.2-88 Hochreines Kupfer. Methode für die chemische Atomemissionsanalyse
GOST 27981.3-88 Hochreines Kupfer. Verfahren zur Emissionsspektralanalyse mit photoelektrischer Spektrenerfassung
GOST 27981.4-88 Kupfer mit hohem Reinheitsgrad. Methoden der Atomabsorptionsanalyse
GOST 27981.5-88 Kupfer mit hohem Reinheitsgrad. Photometrische Methoden der Analyse
GOST 27981.6-88 Kupfer mit hohem Reinheitsgrad. Polarographische Analysemethoden
GOST 28106-89 Kupferkathoden. Probenahme und Vorbereitung der Proben für die Bestimmung des elektrischen Widerstandes
GOST 28515-97 Kupfer. Spiraldehnungsprüfverfahren
(Änderung, ISSN 7 von 2002)
* In der Russischen Föderation ist GOST R 50779.71-99 gültig.
3 Begriffsbestimmungen
Die folgenden Begriffe mit ihren jeweiligen Definitionen werden in dieser Norm verwendet:
3.1 Repräsentative Probe: Eine definierte Anzahl von Kathoden, die aus einer Partie entnommen werden und die Eigenschaften der gesamten Partie ausreichend repräsentieren, um als Punktprobe entnommen zu werden.
3.2 Punktprobe: Eine Metallprobe, die gleichzeitig aus einem bestimmten Teil einer Kathode entnommen wird, der Teil einer Probe ist.
3.3 Sammelprobe: Eine aus allen Einzelproben bestehende Probe, die die durchschnittliche chemische Zusammensetzung einer Charge charakterisiert.
3.4 Laborprobe: Die Gesamtheit oder ein Teil einer Sammelprobe, die in geeigneter Weise vorbereitet wurde und für die chemische Analyse ausreichend ist.
3.5 Kontaktaufhänger: Ein Scharnier aus Kupferblech, bis zu einer Dicke von 1 mm und einer Breite von 100 mm, das an den Kathodensockel geschweißt oder genietet ist und dazu dient, Strom zur Kathode zu bringen und sie am Kathodenstab (Lasche) aufzuhängen.
3.6 Vorsprünge: Vorsprünge unterschiedlicher Größe, Form und Struktur. Sie können eine ausgeprägte dendritische Form mit einem spitzen Winkel an der Basis haben und rundlich sein, wenn sich Kupfer auf den Kupferpulverteilchen und den Kathodenrändern aufgrund der Umverteilung des Stroms ablagert (Kanteneffekt).
3.7 Anlauffarben: Oxidierte Bereiche in Form von Flecken und Streifen unterschiedlicher Färbung, die durch die thermischen Abkühlungsbedingungen der Kathoden nach dem Waschen entstehen.
(Abänderung, ISO 7 2002)
3.8 Oxidierter Kupferbelag: Dunkel gefärbte Flecken aus Kupferoxid, die sich bilden, wenn Kathoden in einer feuchten Atmosphäre gelagert werden.
3.9 Sulfatverschmutzung: Lokale Formationen von grüner oder grün-blauer Farbe, die durch die Freisetzung von Schwefelsäure aus den Mikroporen entstehen, wenn diese Feuchtigkeit aus der Atmosphäre aufnimmt.
3.10 Spuren von Härtesalzen: Graufarbige, in heißem Wasser unlösliche Ablagerungen (Kalzium-, Magnesium- und andere Leichtmetallsalze).
3.11 Salzablagerungen an den Befestigungspunkten der Aufhänger an der Kathodenbahn: Komplexes Gemisch aus Kupfersulfat, Karbonat und Hydroxid, das sich entlang des Umfangs des Aufhängers durch die Wechselwirkung der Luftatmosphäre mit Spuren von Säure bildet, die während des Transports und der Lagerung der Kathoden aus dem Spalt zwischen Aufhänger und Bahn herausragt. Beim Transport auf dem Seeweg enthält der Belag auch Chloride.
4 Technische Anforderungen
4.1 Kupferkathoden müssen den Kupfersorten M00k, M0k, M1k und M2k nach
Die Codes der Zuordnungszeichen sind im Anhang A aufgeführt.
Ein Beispiel für die Identifikationsnummer von Kupferkathoden der Sorte M00k:
M00k
4.2 Kathoden müssen frei von dendritischen Vorsprüngen auf ihren Oberflächen und Kanten sein. Abgerundete, in den Kathodenkörper eingewachsene Verkrustungen sowie abgerundete Vorsprünge an den Kanten der Kathoden und Flecken (Vertiefungen) aus gelöschten Verkrustungen sind zulässig.
Auf der Oberfläche von M2k-Kupferkathoden sind dendritische Aufwüchse jeglicher Form zulässig, die sich während des Transports und des Umladens nicht ablösen.
4.3 Die Oberfläche von Kathoden muss sauber, gut von Elektrolyt und Schlamm gewaschen und frei von Kupfer- und Nickelsulfatablagerungen und mechanischen Verunreinigungen sein (mit Ausnahme von Holzresten nach dem Transport).
Die Oberfläche der Kathoden muss frei von Verfärbungen und oxidiertem Kupfer sein.
Das Vorhandensein von Härtesalzen und Salzablagerungen an den Kontaktbügeln und an den Stellen, an denen der Bügel am Kathodenblatt befestigt ist, ist kein Ablehnungsgrund.
Spuren (Film) von Öl auf der Oberfläche von M2k-Kupferkathoden sind zulässig.
Die Bestimmung von Oberflächenfehlern erfolgt gemäß Abschnitt 3.
4.4 Die Kathoden werden entweder als vollständige Kathoden mit oder ohne Kontaktstifte oder als Schnittkathoden geliefert.
Die Form, die Abmessungen und die Masse der Kathode sind gegebenenfalls im Vertrag anzugeben.
4.5 Vorbehaltlich einer Vereinbarung zwischen den Parteien (Vertrag) müssen Kathoden Spezifikationen für physikalische Eigenschaften haben, die nicht in dieser Norm festgelegt sind (spezifischer elektrischer Widerstand, spiralförmige Dehnung, Dichte, Duktilität, Ablagerungsstruktur usw.).
4.6 Verpackung
Kathoden müssen in Säcken verpackt sein, die nicht schwerer als 1500 kg sind und eine Höhe von 500 mm nicht überschreiten.
Die Anforderungen an die Verpackung müssen in Übereinstimmung mit
Nach Absprache mit dem Kunden ist es möglich, Pakete mit Kupferdraht, Walzdraht oder Band zum Umschmelzen ohne Entbündelung zu liefern, sowie Pakete mit größerem Gewicht zu liefern. Das Verfahren zur Bildung solcher Packstücke mit Angabe der Größe und des Gewichts, der Art und des Abschnitts des Umreifungsmaterials und der Anzahl der Gurte wird in den mit den Transportorganisationen vereinbarten und nach dem festgelegten Verfahren genehmigten Vorschriften festgelegt.
Bündel von Kupferkathoden, die für den Transport mit mehreren Verkehrsträgern und für die Langzeitlagerung bestimmt sind, müssen mit einer Presskraft von mindestens 98 kN (10.000 kgf) gebildet werden.
4.7 Kennzeichnung
Kathoden, die in Paketen geformt werden, sollten in Übereinstimmung mit
Die Transportkennzeichnung muss der GOST 14192 entsprechen.
5 Annahmeregeln
5.1 Kathoden werden in Losen angenommen, die aus Kathoden der gleichen Kupfersorte bestehen. Das Gewicht des Loses ist nicht begrenzt.
5.2 Das Qualitätsdokument wird für jede Charge von Kathoden ausgestellt und muss enthalten
- Name und (oder) das Warenzeichen des Herstellers
- Bezeichnung des Produkts;
- Anzahl der Plätze in der Charge;
- Chargennummer;
- Kupfersorte;
- Losgewicht - netto und brutto;
- Prüfergebnisse oder Bestätigung der Konformität der Produkte mit den Anforderungen dieser Norm;
- Datum der Herstellung;
- Die Bezeichnung dieser Norm.
5.3 Jede Charge muss geprüft werden.
Zur Überprüfung der chemischen Zusammensetzung der Kathoden auf den Gehalt an Verunreinigungen, die durch die Technologie und die Zusammensetzung der Rohstoffe gewährleistet ist, ist es erlaubt, die statistische Abnahmekontrolle in Übereinstimmung mit den Anforderungen
5.4 Kupferkathoden müssen einer vollständigen und stichprobenartigen Qualitätskontrolle unterzogen werden. Die Art der Kontrolle - nach
Tabelle 1
Kontrolliertes Attribut | Technische Anforderungen gemäß den Abschnitten dieser Norm | Probenvorbereitung und Prüfverfahren | Art der Kontrolle Probenahmevolumen |
1 Chemische Zusammensetzung | 4.1 | 6.1, 6.3 | 0,1 % der Anzahl der Kathoden in der Charge, jedoch nicht weniger als zwei Kathoden |
2 Oberflächenqualität | 4.2, 4.3 | 6.2 | Kontinuierlich Jede Kathode |
3 Verpackung | 4.6 | 6.5 | Kontinuierlich Jede Verpackung |
4 Etikettierung | 4.7 | Visuell | Fortlaufend Jedes Packstück |
Vorschriften für die Probenahme von Kathoden -
5.5 Bei unbefriedigenden Ergebnissen der Prüfungen nach S. 4.1 sind die Prüfungen an einer doppelten Probe aus der gleichen Charge zu wiederholen. Die Ergebnisse der wiederholten Prüfungen werden als endgültig angesehen und gelten für die gesamte Charge.
5.6 Nach Vereinbarung (Vertrag) mit dem Kunden ist es zulässig, Kupferkathoden aller Qualitäten ohne Überprüfung der chemischen Zusammensetzung mit der Bestätigung des Herstellers über die Einhaltung der Anforderungen dieser Norm oder mit der Qualitätsbeurteilung durch den Kunden zu liefern.
6 Kontrollmethoden
6.1 Probenahme und Probenvorbereitung
6.1.1 Zur Überwachung der chemischen Zusammensetzung sind von jeder Kathode der Charge Punktproben zu entnehmen.
6.1.2 Die Probenahme erfolgt unter Verwendung von Methoden und Instrumenten, die eine Verunreinigung und Oxidation der Proben vermeiden. Die Oberfläche der Kathoden ist vor der Probenahme mit einer steifen (nichtmetallischen) Bürste von Staub und anderen mechanischen Verunreinigungen zu reinigen.
Das Ablösen der Oberflächenschicht des Metalls während der Probenahme ist nicht zulässig.
6.1.3 Punktproben sind von ganzen Kathoden durch Schneiden (Strangpressen) von Scheiben mit einem Durchmesser von 10 bis 40 mm oder durch Bohren an vier Stellen an den Ecken in einem Abstand von 50 bis 100 mm von den Kanten der Kathode und an einer Stelle in der Mitte der Kathode zu entnehmen.
Die Spanprobenahme durch Hobeln oder Fräsen der Kanten der geschnittenen Kathode gemäß
6.1.4 Punktproben von Schnittkathoden sind an drei Punkten entlang der Diagonale der Schnittkathode von der Ecke zur Mitte in gleichem Abstand voneinander zu entnehmen oder durch Fräsen (Hobeln) der Flächen, die durch Zerschneiden der Kathode in Stücke entstanden sind.
6.1.5 Punktproben - Scheiben oder eine Mischprobe von mindestens 500 g vormagnetisierter Späne - werden in einem Graphittiegel (Gussform) mit dicht schließendem Deckel in einem Induktionsofen oder Widerstandsofen bei 1180 bis 1200 °C geschmolzen. Das geschmolzene Metall wird im Tiegel unter dem Deckel 5 - 10 Minuten lang gehalten und in die Graphitformen zwei Prüfbarren mit einem Durchmesser von mindestens 35 mm und einer Höhe von 20 - 30 mm gegossen. Der Barren wird in der Form nicht länger als 1 Minute an der Luft stehen gelassen, dann wird die Form mit dem Barren in kaltem Wasser abgekühlt.
Der Graphittiegel wird vor der Verwendung mit einem umgeschmolzenen Kupfer der gleichen Charge vorgewaschen.
6.1.6 Die Prüfbarren werden maschinell bearbeitet, um die Oxidschicht und Gussfehler zu entfernen, und, falls erforderlich, vertikal in gleiche Teile geschnitten.
Der Probenbarren oder ein Teil davon wird mit einem Hartmetallfräser vollständig gefräst, gehobelt oder gebohrt oder direkt in kompakter Form für die Bestimmung der chemischen Zusammensetzung durch spektrale Verfahren verwendet.
6.1.7 Falls erforderlich, wird die Spanprobe gemahlen, magnetisiert und durch Quartern auf eine Masse von mindestens 150 g reduziert.
Es ist zulässig, eine kombinierte Kathodenspanprobe für die chemische Analyse ohne Umschmelzen zu verwenden.
6.1.8 Für den Massenanteil des Sauerstoffs aus zwei Kathoden sind aus jeder Kathode zwei Proben an den Probenahmepunkten (eine Ecke und eine Mitte) über die gesamte Dicke der Kathode zu schneiden oder zu sägen.
Es können sowohl Punktproben - Scheiben vor dem Umschmelzen - als auch eine kombinierte Spanprobe von den Kathoden verwendet werden. In diesem Fall wird kein Entfetten oder Ätzen der Späne durchgeführt.
Gewicht und Vorbereitung der Proben für die Analyse - gemäß
6.1.9 Nach Vereinbarung (Vertrag) zwischen dem Hersteller und dem Kunden sind andere Probenvolumina, Schemata und Methoden der Probenentnahme und -vorbereitung zulässig, die ihre Repräsentativität nicht beeinträchtigen.
6.2 Die Qualitätskontrolle der Kathodenoberflächen nach 4.2, 4.3 ist visuell ohne Verwendung von Vergrößerungsgeräten durchzuführen.
6.3 Die chemische Zusammensetzung der Kathoden wird nach
Es ist erlaubt, die chemische Zusammensetzung durch andere Methoden mit der gleichen Genauigkeit wie die genannten zu bestimmen.
Im Falle von Unstimmigkeiten bei der Bestimmung der chemischen Zusammensetzung wird diese für Kupfer der Sorte M00k gemäß
6.4 Physikalische Eigenschaften werden in Absprache mit dem Verbraucher geprüft. Empfohlene Methoden zur Bestimmung der Spulendehnung sind gemäß
6.5 Die Qualität der Paketbündelung, die ohne Crimpen mit einer Kraft von mindestens 98 kN (10 000 kgf) erfolgt, wird durch statische Belastung kontrolliert, die dem Gewicht von zwei Paketen entspricht. Es darf keine sichtbare Lockerung des Verpackungsbandes oder des Drahtes auftreten.
7 Transport und Lagerung
7.1 Die Säcke mit Kupferkathoden werden gemäß
Kupferkathoden können mit der Eisenbahn in Güterwagen oder Containern geliefert werden. Die Anordnung und Befestigung der Kathoden in den Fahrzeugen richtet sich nach den technischen Bedingungen für die Verladung und Befestigung von Gütern und
7.2 Die Kathoden werden in sauberen und überdachten Lagern, die frei von Dämpfen aktiver Chemikalien sind, gestapelt gelagert. Kupferkathoden können auf befestigten Flächen unter einer Überdachung oder ohne Überdachung in Stapeln, geschützt vor Schmutz und Feuchtigkeit, für einen Zeitraum von höchstens einem Jahr gelagert werden. Anordnung der Stapel in einem Lager und der Packstücke in einem Stapel - gemäß
(Änderung, ISO 7 2002)
ANHANG A
(Verweis)
OKC-Codes für Kupferkathoden
Tabelle А.1
Kupfersorte | Code in der Allrussischen Klassifikation der Produkte (OKP) | Kontrollnummer (CC) |
M00k | 17 3323 0001 | 08 |
M0c | 17 3323 0003 | 06 |
M1k | 17 3323 0004 | 05 |
M2k | 17 3323 0005 | 04 |
Schlüsselwörter: Kathode, Probe, Fouling, Weißfärbung, Sulfatfouling, Scheibe, Probenahme
KUPFERKATHODEN
TECHNISCHE BEDINGUNGEN
ZWISCHENSTAATLICHER RAT
FÜR NORMUNG, METROLOGIE UND ZERTIFIZIERUNG
Minsk
Vorwort
1 VERABSCHIEDET durch den Zwischenstaatlichen Technischen Ausschuss für Normung ITC 503 "Kupfer
ANGENOMMEN durch das Technische Sekretariat des Zwischenstaatlichen Rates für Normung, Messwesen und Zertifizierung
2 ANGENOMMEN durch den Zwischenstaatlichen Rat für Normung, Messwesen und Zertifizierung (Protokoll Nr. 19 vom 24. Mai 2001)
Für die Annahme gestimmt von:
Name des Staates | Name des nationalen Normungsgremiums |
Aserbaidschanische Republik | Asgosstandart |
Republik Armenien | Armgosstandart |
Republik Belarus | Gosstandart Republik Weißrussland |
Republik Kasachstan | Gosstandart der Republik Kasachstan |
Kirgisische Republik | Kirgisische Standarte |
Republik Moldau | Moldovastandart |
Russische Föderation | Gosstandart von Russland |
Republik Tadschikistan | Tadschikische Standarte |
Turkmenistan | Turkmenisches Standartlary Staatlicher Dienst |
Republik Usbekistan | Usgosstandart |
Ukraine | Gosstandart der Ukraine |
3 durch den Beschluss des Staatskomitees der Russischen Föderation für Normung und Metrologie vom 28. August 2001 Die zwischenstaatliche Norm
4 ANSTELLE VON
GOST 546-2001
ZWISCHENSTAATLICHE NORM
SCHNEIDER SCHNITTE
Technische Spezifikationen
Kupferkathoden. Spezifikationen
Datum der Einführung 2002-03-01
1 Anwendungsbereich
Diese Norm gilt für Kupferkathoden, die durch Elektrolyse wässriger Lösungen hergestellt werden und für die Produktion von gegossenem und verformtem Kupfer und dessen Legierungen bestimmt sind.
Die Norm ist für Zertifizierungszwecke geeignet.
2 Normative Verweisungen
In der vorliegenden Norm werden Verweise auf die folgenden Normen verwendet:
GOST 859-2001 Kupfer. Güten
GOST 7229-76 Kabel, Drähte und Schnüre. Verfahren zur Bestimmung des elektrischen Widerstandes von leitenden Adern und Leitern
GOST 9717.1-82 Kupfer. Spektralanalyseverfahren für metallische Standardproben mit photoelektrischer Registrierung des Spektrums
GOST 9717.2-82 Spektralanalyse von Kupfer durch metallische Standardproben mit fotografischer Registrierung des Spektrums
GOST 9717.3-82 Kupfer. Verfahren zur Spektralanalyse mit oxidischen Referenzmaterialien
GOST 13938.1-78 Kupfer. Methoden der Kupferbestimmung
GOST 13938.2-78 Kupfer. Methoden für die Bestimmung von Schwefel
GOST 13938.378 Kupfer. Methode zur Bestimmung von Phosphor
GOST 13938.478 Kupfer. Methoden für die Bestimmung von Eisen
GOST 13938.5-78 Kupfer. Methoden für die Bestimmung von Zink
GOST 13938.6-78 Kupfer. Methoden zur Bestimmung von Nickel
GOST 13938.7-78 Kupfer. Methoden zur Bestimmung von Blei
GOST 13938.8-78 Kupfer. Methoden zur Bestimmung von Zinn
GOST 13938.9-78 Kupfer. Methoden zur Bestimmung von Silber
GOST 13938.10-78 Kupfer. Methoden zur Bestimmung von Antimon
GOST 13938.11-78 Kupfer. Methoden zur Bestimmung von Arsen
GOST 13938.12-78 Kupfer. Methoden zur Bestimmung von Wismut
GOST 13938.13-93 Kupfer. Methoden zur Bestimmung von Sauerstoff
GOST 13938.15-88 Kupfer. Methoden zur Bestimmung von Chrom und Cadmium
GOST 14192-96 Kennzeichnung der Ladung
GOST 16504-81 System der staatlichen Produktprüfung. Produktprüfung und Qualitätssicherung. Grundlegende Begriffe und Definitionen
GOST 18242-72* Statistische Abnahmekontrolle nach alternativen Kriterien. Kontrollpläne
GOST 18321-73 Statistische Qualitätskontrolle. Methoden der Stichprobenprüfung von Stückprodukten
GOST 21399-75 Bündel von Transportblöcken, Kathoden und Blöcken aus Nichteisenmetallen. Allgemeine Anforderungen
GOST 22235-76 Eisenbahngüterwagen mit einer Spurweite von 1520 mm. Allgemeine Sicherheitsanforderungen für den Be- und Entlade- und Rangierbetrieb
GOST 24231-80 Nichteisen-Metalle und -Legierungen. Allgemeine Anforderungen an die Probenahme und Vorbereitung von Proben für die chemische Analyse
GOST 27981.0-88 Hochreines Kupfer. Allgemeine Anforderungen an die Analysemethoden
GOST 27981.1-88 Hochreines Kupfer. Methoden der Atomspektralanalyse
GOST 27981.2-88 Hochreines Kupfer. Methode für die chemische Atomemissionsanalyse
GOST 27981.3-88 Hochreines Kupfer. Verfahren zur Emissionsspektralanalyse mit photoelektrischer Spektrenerfassung
GOST 27981.4-88 Kupfer mit hohem Reinheitsgrad. Methoden der Atomabsorptionsanalyse
GOST 27981.5-88 Kupfer mit hohem Reinheitsgrad. Photometrische Methoden der Analyse
GOST 27981.6-88 Kupfer mit hohem Reinheitsgrad. Polarographische Analysemethoden
GOST 28106-89 Kupferkathoden. Probenahme und Vorbereitung der Proben für die Bestimmung des elektrischen Widerstandes
GOST 28515-97 Kupfer. Spiraldehnungsprüfverfahren
(Änderung, ISSN 7 von 2002)
* In der Russischen Föderation ist GOST R 50779.71-99 gültig.
3 Begriffsbestimmungen
Die folgenden Begriffe mit ihren jeweiligen Definitionen werden in dieser Norm verwendet:
3.1 Repräsentative Probe: Eine definierte Anzahl von Kathoden, die aus einer Partie entnommen werden und die Eigenschaften der gesamten Partie ausreichend repräsentieren, um als Punktprobe entnommen zu werden.
3.2 Punktprobe: Eine Metallprobe, die gleichzeitig aus einem bestimmten Teil einer Kathode entnommen wird, der Teil einer Probe ist.
3.3 Sammelprobe: Eine aus allen Einzelproben bestehende Probe, die die durchschnittliche chemische Zusammensetzung einer Charge charakterisiert.
3.4 Laborprobe: Die Gesamtheit oder ein Teil einer Sammelprobe, die in geeigneter Weise vorbereitet wurde und für die chemische Analyse ausreichend ist.
3.5 Kontaktaufhänger: Ein Scharnier aus Kupferblech, bis zu einer Dicke von 1 mm und einer Breite von 100 mm, das an den Kathodensockel geschweißt oder genietet ist und dazu dient, Strom zur Kathode zu bringen und sie am Kathodenstab (Lasche) aufzuhängen.
3.6 Vorsprünge: Vorsprünge unterschiedlicher Größe, Form und Struktur. Sie können eine ausgeprägte dendritische Form mit einem spitzen Winkel an der Basis haben und rundlich sein, wenn sich Kupfer auf den Kupferpulverteilchen und den Kathodenrändern aufgrund der Umverteilung des Stroms ablagert (Kanteneffekt).
3.7 Anlauffarben: Oxidierte Bereiche in Form von Flecken und Streifen unterschiedlicher Färbung, die durch die thermischen Abkühlungsbedingungen der Kathoden nach dem Waschen entstehen.
(Abänderung, ISO 7 2002)
3.8 Oxidierter Kupferbelag: Dunkel gefärbte Flecken aus Kupferoxid, die sich bilden, wenn Kathoden in einer feuchten Atmosphäre gelagert werden.
3.9 Sulfatverschmutzung: Lokale Formationen von grüner oder grün-blauer Farbe, die durch die Freisetzung von Schwefelsäure aus den Mikroporen entstehen, wenn diese Feuchtigkeit aus der Atmosphäre aufnimmt.
3.10 Spuren von Härtesalzen: Graufarbige, in heißem Wasser unlösliche Ablagerungen (Kalzium-, Magnesium- und andere Leichtmetallsalze).
3.11 Salzablagerungen an den Befestigungspunkten der Aufhänger an der Kathodenbahn: Komplexes Gemisch aus Kupfersulfat, Karbonat und Hydroxid, das sich entlang des Umfangs des Aufhängers durch die Wechselwirkung der Luftatmosphäre mit Spuren von Säure bildet, die während des Transports und der Lagerung der Kathoden aus dem Spalt zwischen Aufhänger und Bahn herausragt. Beim Transport auf dem Seeweg enthält der Belag auch Chloride.
4 Technische Anforderungen
4.1 Kupferkathoden müssen den Kupfersorten M00k, M0k, M1k und M2k nach
Die Codes der Zuordnungszeichen sind im Anhang A aufgeführt.
Ein Beispiel für die Identifikationsnummer von Kupferkathoden der Sorte M00k:
M00k
4.2 Kathoden müssen frei von dendritischen Vorsprüngen auf ihren Oberflächen und Kanten sein. Abgerundete, in den Kathodenkörper eingewachsene Verkrustungen sowie abgerundete Vorsprünge an den Kanten der Kathoden und Flecken (Vertiefungen) aus gelöschten Verkrustungen sind zulässig.
Auf der Oberfläche von M2k-Kupferkathoden sind dendritische Aufwüchse jeglicher Form zulässig, die sich während des Transports und des Umladens nicht ablösen.
4.3 Die Oberfläche von Kathoden muss sauber, gut von Elektrolyt und Schlamm gewaschen und frei von Kupfer- und Nickelsulfatablagerungen und mechanischen Verunreinigungen sein (mit Ausnahme von Holzresten nach dem Transport).
Die Oberfläche der Kathoden muss frei von Verfärbungen und oxidiertem Kupfer sein.
Das Vorhandensein von Härtesalzen und Salzablagerungen auf den Kontaktbügeln und an den Stellen, an denen der Bügel am Kathodenblatt befestigt ist, ist kein Ablehnungsgrund.
Spuren (Film) von Öl auf der Oberfläche von M2k-Kupferkathoden sind zulässig.
Die Bestimmung von Oberflächenfehlern erfolgt gemäß Abschnitt 3.
4.4 Die Kathoden werden entweder als vollständige Kathoden mit oder ohne Kontaktstifte oder als Schnittkathoden geliefert.
Die Form, die Abmessungen und die Masse der Kathode sind, falls erforderlich, im Vertrag anzugeben.
4.5 Vorbehaltlich einer Vereinbarung zwischen den Parteien (Vertrag) müssen Kathoden Spezifikationen für physikalische Eigenschaften haben, die nicht in dieser Norm festgelegt sind (spezifischer elektrischer Widerstand, spiralförmige Dehnung, Dichte, Duktilität, Ablagerungsstruktur usw.).
4.6 Verpackung
Kathoden müssen in Säcken verpackt sein, die nicht schwerer als 1500 kg sind und eine Höhe von 500 mm nicht überschreiten.
Die Anforderungen an die Verpackung müssen in Übereinstimmung mit
Nach Absprache mit dem Kunden ist es möglich, Pakete mit Kupferdraht, Walzdraht oder Band zum Umschmelzen ohne Entbündelung zu liefern, sowie Pakete mit größerem Gewicht zu liefern. Das Verfahren zur Bildung solcher Packstücke mit Angabe der Größe und des Gewichts, der Art und des Abschnitts des Umreifungsmaterials und der Anzahl der Gurte wird in den mit den Transportorganisationen vereinbarten und nach dem festgelegten Verfahren genehmigten Vorschriften festgelegt.
Bündel von Kupferkathoden, die für den Transport mit mehreren Verkehrsträgern und für die Langzeitlagerung bestimmt sind, müssen mit einer Presskraft von mindestens 98 kN (10.000 kgf) gebildet werden.
4.7 Kennzeichnung
Kathoden, die in Paketen geformt werden, sollten in Übereinstimmung mit
Die Transportkennzeichnung muss der GOST 14192 entsprechen.
5 Annahmeregeln
5.1 Kathoden werden in Losen angenommen, die aus Kathoden der gleichen Kupfersorte bestehen. Das Gewicht des Loses ist nicht begrenzt.
5.2 Das Qualitätsdokument wird für jede Charge von Kathoden ausgestellt und muss enthalten
- Name und (oder) das Warenzeichen des Herstellers
- Bezeichnung des Produkts;
- Anzahl der Plätze in der Charge;
- Chargennummer;
- Kupfersorte;
- Losgewicht - netto und brutto;
- Prüfergebnisse oder Bestätigung der Konformität der Produkte mit den Anforderungen dieser Norm;
- Datum der Herstellung;
- Die Bezeichnung dieser Norm.
5.3 Jede Charge muss geprüft werden.
Zur Überprüfung der chemischen Zusammensetzung der Kathoden auf den Gehalt an Verunreinigungen, die durch die Technologie und die Zusammensetzung der Rohstoffe gewährleistet ist, ist es erlaubt, die statistische Abnahmekontrolle in Übereinstimmung mit den Anforderungen
5.4 Kupferkathoden müssen einer vollständigen und stichprobenartigen Qualitätskontrolle unterzogen werden. Die Art der Kontrolle - nach
Tabelle 1
Kontrolliertes Attribut | Technische Anforderungen gemäß den Abschnitten dieser Norm | Probenvorbereitung und Prüfverfahren | Art der Kontrolle Probenahmevolumen |
1 Chemische Zusammensetzung | 4.1 | 6.1, 6.3 | 0,1 % der Anzahl der Kathoden in der Charge, jedoch nicht weniger als zwei Kathoden |
2 Oberflächenqualität | 4.2, 4.3 | 6.2 | Kontinuierlich Jede Kathode |
3 Verpackung | 4.6 | 6.5 | Kontinuierlich Jede Verpackung |
4 Etikettierung | 4.7 | Visuell | Fortlaufend Jedes Packstück |
Vorschriften für die Probenahme von Kathoden -
5.5 Bei unbefriedigenden Ergebnissen der Prüfungen nach S. 4.1 sind die Prüfungen an einer doppelten Probe aus der gleichen Charge zu wiederholen. Die Ergebnisse der wiederholten Prüfungen werden als endgültig angesehen und gelten für die gesamte Charge.
5.6 Nach Vereinbarung (Vertrag) mit dem Kunden ist es zulässig, Kupferkathoden aller Qualitäten ohne Überprüfung der chemischen Zusammensetzung mit der Bestätigung des Herstellers über die Einhaltung der Anforderungen dieser Norm oder mit der Qualitätsbeurteilung durch den Kunden zu liefern.
6 Kontrollmethoden
6.1 Probenahme und Probenvorbereitung
6.1.1 Zur Überwachung der chemischen Zusammensetzung sind von jeder Kathode der Charge Punktproben zu entnehmen.
6.1.2 Die Probenahme erfolgt unter Verwendung von Methoden und Instrumenten, die eine Verunreinigung und Oxidation der Proben vermeiden. Die Oberfläche der Kathoden ist vor der Probenahme mit einer steifen (nichtmetallischen) Bürste von Staub und anderen mechanischen Verunreinigungen zu reinigen.
Das Ablösen der Oberflächenschicht des Metalls während der Probenahme ist nicht zulässig.
6.1.3 Aus ganzen Kathoden sind durch Schneiden (Strangpressen) von Scheiben mit einem Durchmesser von 10 bis 40 mm oder durch Durchbohren an vier Stellen an den Ecken in einem Abstand von 50 bis 100 mm von den Kanten der Kathode und an einer Stelle in der Mitte der Kathode Punktproben zu entnehmen.
Die Spanprobenahme durch Hobeln oder Fräsen der Kanten der geschnittenen Kathode gemäß
6.1.4 Punktproben von Schnittkathoden sind an drei Punkten entlang der Diagonale der Schnittkathode von der Ecke zur Mitte in gleichem Abstand voneinander zu entnehmen oder durch Fräsen (Hobeln) der Flächen, die durch Zerschneiden der Kathode in Stücke entstanden sind.
6.1.5 Punktproben - Scheiben oder eine kombinierte Probe von mindestens 500 g vormagnetisierter Späne - werden in einem Graphittiegel (Form) mit dicht schließendem Deckel in einem Induktions- oder Widerstandsofen bei 1180 bis 1200 °C geschmolzen. Das geschmolzene Metall wird im Tiegel unter dem Deckel für 5 - 10 Minuten gehalten und in die Graphitformen zwei Prüfbarren mit einem Durchmesser von mindestens 35 mm und einer Höhe von 20 - 30 mm gegossen. Der Barren wird in der Form nicht länger als 1 Minute an der Luft stehen gelassen, dann wird die Form mit dem Barren in kaltem Wasser abgekühlt.
Der Graphittiegel wird vor der Verwendung mit einem umgeschmolzenen Kupfer der gleichen Charge vorgewaschen.
6.1.6 Die Prüfbarren werden maschinell bearbeitet, um die Oxidschicht und Gussfehler zu entfernen, und, falls erforderlich, vertikal in gleiche Teile geschnitten.
Der Probenbarren oder ein Teil davon wird mit einem Hartmetallfräser vollständig gefräst, gehobelt oder gebohrt oder direkt in kompakter Form für die Bestimmung der chemischen Zusammensetzung durch spektrale Verfahren verwendet.
6.1.7 Falls erforderlich, wird die Spanprobe gemahlen, magnetisiert und durch Quartern auf eine Masse von mindestens 150 g reduziert.
Es ist zulässig, eine kombinierte Kathodenspanprobe für die chemische Analyse ohne Umschmelzen zu verwenden.
6.1.8 Für den Massenanteil von Sauerstoff aus zwei Kathoden sind aus jeder Kathode zwei Proben an den Probenahmestellen (eine Ecke und eine Mitte) über die gesamte Dicke der Kathode zu schneiden oder zu sägen.
Es ist zulässig, Punktproben - Scheiben vor dem Umschmelzen - sowie eine kombinierte Spanprobe aus den Kathoden zu verwenden. In diesem Fall wird kein Entfetten oder Ätzen der Späne durchgeführt.
Gewicht und Vorbereitung der Proben für die Analyse - gemäß
6.1.9 Nach Vereinbarung (Vertrag) zwischen dem Hersteller und dem Kunden sind andere Probenvolumina, Schemata und Methoden der Probenentnahme und -vorbereitung zulässig, die ihre Repräsentativität nicht beeinträchtigen.
6.2 Die Qualitätskontrolle der Kathodenoberflächen nach 4.2, 4.3 ist visuell ohne Verwendung von Vergrößerungsgeräten durchzuführen.
6.3 Die chemische Zusammensetzung der Kathoden wird nach
Es ist erlaubt, die chemische Zusammensetzung durch andere Methoden mit der gleichen Genauigkeit wie die genannten zu bestimmen.
Im Falle von Unstimmigkeiten bei der Bewertung der chemischen Zusammensetzung wird diese für die Kupfersorte M00k gemäß
6.4 Physikalische Eigenschaften werden in Absprache mit dem Verbraucher geprüft. Empfohlene Methoden zur Bestimmung der Spulendehnung sind gemäß
6.5 Die Qualität der Paketbündelung, die ohne Crimpen mit einer Kraft von mindestens 98 kN (10 000 kgf) gebildet wird, wird durch statische Belastung kontrolliert, die dem Gewicht von zwei Paketen entspricht. Es darf keine sichtbare Lockerung des Verpackungsbandes oder des Drahtes auftreten.
7 Transport und Lagerung
7.1 Die Säcke mit Kupferkathoden werden gemäß
Kupferkathoden können mit der Eisenbahn in Güterwagen oder Containern geliefert werden. Die Anordnung und Befestigung der Kathoden in den Fahrzeugen richtet sich nach den technischen Bedingungen für die Verladung und Befestigung von Gütern und
7.2 Die Kathoden werden in sauberen und überdachten Lagern, die frei von Dämpfen aktiver Chemikalien sind, gestapelt gelagert. Kupferkathoden können auf befestigten Flächen unter einer Überdachung oder ohne Überdachung in Stapeln, geschützt vor Schmutz und Feuchtigkeit, für einen Zeitraum von höchstens einem Jahr gelagert werden. Anordnung der Stapel in einem Lager und der Packstücke in einem Stapel - gemäß
(Änderung, ISO 7 2002)
ANHANG A
(Verweis)
OKC-Codes für Kupferkathoden
Tabelle А.1
Kupfersorte | Code in der Allrussischen Klassifikation der Produkte (OKP) | Kontrollnummer (CC) |
M00k | 17 3323 0001 | 08 |
M0c | 17 3323 0003 | 06 |
M1k | 17 3323 0004 | 05 |
M2k | 17 3323 0005 | 04 |
Schlüsselwörter: Kathode, Probe, Fouling, Weißfärbung, Sulfatfouling, Scheibe, Probenahme
KUPFERKATHODEN
TECHNISCHE BEDINGUNGEN
ZWISCHENSTAATLICHER RAT
FÜR NORMUNG, METROLOGIE UND ZERTIFIZIERUNG
Minsk
Vorwort
1 VERABSCHIEDET durch den Zwischenstaatlichen Technischen Ausschuss für Normung ITC 503 "Kupfer
ANGENOMMEN durch das Technische Sekretariat des Zwischenstaatlichen Rates für Normung, Messwesen und Zertifizierung
2 ANGENOMMEN durch den Zwischenstaatlichen Rat für Normung, Messwesen und Zertifizierung (Protokoll Nr. 19 vom 24. Mai 2001)
Für die Annahme gestimmt von:
Name des Staates | Name des nationalen Normungsgremiums |
Aserbaidschanische Republik | Asgosstandart |
Republik Armenien | Armgosstandart |
Republik Belarus | Gosstandart Republik Weißrussland |
Republik Kasachstan | Gosstandart der Republik Kasachstan |
Kirgisische Republik | Kirgisische Standarte |
Republik Moldau | Moldovastandart |
Russische Föderation | Gosstandart von Russland |
Republik Tadschikistan | Tadschikische Standarte |
Turkmenistan | Turkmenisches Standartlary Staatlicher Dienst |
Republik Usbekistan | Usgosstandart |
Ukraine | Gosstandart der Ukraine |
3 durch den Beschluss des Staatskomitees der Russischen Föderation für Normung und Metrologie vom 28. August 2001 Die zwischenstaatliche Norm
4 ANSTELLE VON
GOST 546-2001
ZWISCHENSTAATLICHE NORM
SCHNEIDER SCHNITTE
Technische Spezifikationen
Kupferkathoden. Spezifikationen
Datum der Einführung 2002-03-01
1 Anwendungsbereich
Diese Norm gilt für Kupferkathoden, die durch Elektrolyse wässriger Lösungen hergestellt werden und für die Produktion von gegossenem und verformtem Kupfer und dessen Legierungen bestimmt sind.
Die Norm ist für Zertifizierungszwecke geeignet.
2 Normative Verweisungen
In der vorliegenden Norm werden Verweise auf die folgenden Normen verwendet:
GOST 859-2001 Kupfer. Güten
GOST 7229-76 Kabel, Drähte und Schnüre. Verfahren zur Bestimmung des elektrischen Widerstandes von leitenden Adern und Leitern
GOST 9717.1-82 Kupfer. Spektralanalyseverfahren für metallische Standardproben mit photoelektrischer Registrierung des Spektrums
GOST 9717.2-82 Spektralanalyse von Kupfer durch metallische Standardproben mit fotografischer Registrierung des Spektrums
GOST 9717.3-82 Kupfer. Verfahren zur Spektralanalyse mit oxidischen Referenzmaterialien
GOST 13938.1-78 Kupfer. Methoden der Kupferbestimmung
GOST 13938.2-78 Kupfer. Methoden für die Bestimmung von Schwefel
GOST 13938.378 Kupfer. Methode zur Bestimmung von Phosphor
GOST 13938.478 Kupfer. Methoden für die Bestimmung von Eisen
GOST 13938.5-78 Kupfer. Methoden für die Bestimmung von Zink
GOST 13938.6-78 Kupfer. Methoden zur Bestimmung von Nickel
GOST 13938.7-78 Kupfer. Methoden zur Bestimmung von Blei
GOST 13938.8-78 Kupfer. Methoden zur Bestimmung von Zinn
GOST 13938.9-78 Kupfer. Methoden zur Bestimmung von Silber
GOST 13938.10-78 Kupfer. Methoden zur Bestimmung von Antimon
GOST 13938.11-78 Kupfer. Methoden zur Bestimmung von Arsen
GOST 13938.12-78 Kupfer. Methoden zur Bestimmung von Wismut
GOST 13938.13-93 Kupfer. Methoden zur Bestimmung von Sauerstoff
GOST 13938.15-88 Kupfer. Methoden zur Bestimmung von Chrom und Cadmium
GOST 14192-96 Kennzeichnung der Ladung
GOST 16504-81 System der staatlichen Produktprüfung. Produktprüfung und Qualitätssicherung. Grundlegende Begriffe und Definitionen
GOST 18242-72* Statistische Abnahmekontrolle nach alternativen Kriterien. Kontrollpläne
GOST 18321-73 Statistische Qualitätskontrolle. Methoden der Stichprobenentnahme von Einzelprodukten
GOST 21399-75 Bündel von Transportblöcken, Kathoden und Blöcken aus Nichteisenmetallen. Allgemeine Anforderungen
GOST 22235-76 Eisenbahngüterwagen mit einer Spurweite von 1520 mm. Allgemeine Sicherheitsanforderungen für den Be- und Entlade- und Rangierbetrieb
GOST 24231-80 Nichteisen-Metalle und -Legierungen. Allgemeine Anforderungen an die Probenahme und Vorbereitung von Proben für die chemische Analyse
GOST 27981.0-88 Hochreines Kupfer. Allgemeine Anforderungen an die Analysemethoden
GOST 27981.1-88 Hochreines Kupfer. Methoden der Atomspektralanalyse
GOST 27981.2-88 Hochreines Kupfer. Methode für die chemische Atomemissionsanalyse
GOST 27981.3-88 Hochreines Kupfer. Verfahren zur Emissionsspektralanalyse mit photoelektrischer Spektrenerfassung
GOST 27981.4-88 Kupfer mit hohem Reinheitsgrad. Methoden der Atomabsorptionsanalyse
GOST 27981.5-88 Kupfer mit hohem Reinheitsgrad. Photometrische Methoden der Analyse
GOST 27981.6-88 Kupfer mit hohem Reinheitsgrad. Polarographische Analysemethoden
GOST 28106-89 Kupferkathoden. Probenahme und Vorbereitung der Proben für die Bestimmung des elektrischen Widerstandes
GOST 28515-97 Kupfer. Spiraldehnungsprüfverfahren
(Änderung, ISSN 7 von 2002)
* In der Russischen Föderation ist GOST R 50779.71-99 gültig.
3 Begriffsbestimmungen
Die folgenden Begriffe mit ihren jeweiligen Definitionen werden in dieser Norm verwendet:
3.1 Repräsentative Probe: Eine definierte Anzahl von Kathoden, die aus einer Partie entnommen werden und die Eigenschaften der gesamten Partie ausreichend repräsentieren, um als Punktprobe entnommen zu werden.
3.2 Punktprobe: Eine Metallprobe, die gleichzeitig aus einem bestimmten Teil einer Kathode entnommen wird, der Teil einer Probe ist.
3.3 Sammelprobe: Eine aus allen Einzelproben bestehende Probe, die die durchschnittliche chemische Zusammensetzung einer Charge charakterisiert.
3.4 Laborprobe: Die Gesamtheit oder ein Teil einer Sammelprobe, die in geeigneter Weise vorbereitet wurde und für die chemische Analyse ausreichend ist.
3.5 Kontaktaufhänger: Ein Scharnier aus Kupferblech, bis zu einer Dicke von 1 mm und einer Breite von 100 mm, das an den Kathodensockel geschweißt oder genietet ist und dazu dient, Strom zur Kathode zu bringen und sie am Kathodenstab (Lasche) aufzuhängen.
3.6 Vorsprünge: Vorsprünge unterschiedlicher Größe, Form und Struktur. Sie können eine ausgeprägte dendritische Form mit einem spitzen Winkel an der Basis haben und rundlich sein, wenn sich Kupfer auf den Kupferpulverteilchen und den Kathodenrändern aufgrund der Umverteilung des Stroms ablagert (Kanteneffekt).
3.7 Anlauffarben: Oxidierte Bereiche in Form von Flecken und Streifen unterschiedlicher Färbung, die durch die thermischen Abkühlungsbedingungen der Kathoden nach dem Waschen entstehen.
(Abänderung, ISO 7 2002)
3.8 Oxidierter Kupferbelag: Dunkel gefärbte Flecken aus Kupferoxid, die sich bilden, wenn Kathoden in einer feuchten Atmosphäre gelagert werden.
3.9 Sulfatverschmutzung: Lokale Formationen von grüner oder grün-blauer Farbe, die durch die Freisetzung von Schwefelsäure aus den Mikroporen entstehen, wenn diese Feuchtigkeit aus der Atmosphäre aufnimmt.
3.10 Spuren von Härtesalzen: Graufarbige, in heißem Wasser unlösliche Ablagerungen (Kalzium-, Magnesium- und andere Leichtmetallsalze).
3.11 Salzablagerungen an den Befestigungspunkten der Aufhänger an der Kathodenbahn: Komplexes Gemisch aus Kupfersulfat, Karbonat und Hydroxid, das sich entlang des Umfangs des Aufhängers durch die Wechselwirkung der Luftatmosphäre mit Spuren von Säure bildet, die während des Transports und der Lagerung der Kathoden aus dem Spalt zwischen Aufhänger und Bahn herausragt. Beim Transport auf dem Seeweg enthält der Belag auch Chloride.
4 Technische Anforderungen
4.1 Kupferkathoden müssen den Kupfersorten M00k, M0k, M1k und M2k nach
Die Codes der Zuordnungszeichen sind im Anhang A angegeben.
Ein Beispiel für die Identifikationsnummer von Kupferkathoden der Sorte M00k:
M00k
4.2 Kathoden müssen frei von dendritischen Vorsprüngen auf ihren Oberflächen und Kanten sein. Abgerundete, in den Kathodenkörper eingewachsene Verkrustungen sowie abgerundete Vorsprünge an den Kanten der Kathoden und Flecken (Vertiefungen) aus gelöschten Verkrustungen sind zulässig.
Auf der Oberfläche von M2k-Kupferkathoden sind dendritische Aufwüchse jeglicher Form zulässig, die sich während des Transports und des Umladens nicht ablösen.
4.3 Die Oberfläche von Kathoden muss sauber, gut von Elektrolyt und Schlamm gewaschen und frei von Kupfer- und Nickelsulfatablagerungen und mechanischen Verunreinigungen sein (mit Ausnahme von Holzresten nach dem Transport).
Die Oberfläche der Kathoden muss frei von Verfärbungen und oxidiertem Kupfer sein.
Das Vorhandensein von Härtesalzen und Salzablagerungen auf den Kontaktbügeln und an den Stellen, an denen der Bügel am Kathodenblatt befestigt ist, ist kein Ablehnungsgrund.
Spuren (Film) von Öl auf der Oberfläche von M2k-Kupferkathoden sind zulässig.
Die Bestimmung von Oberflächenfehlern erfolgt gemäß Abschnitt 3.
4.4 Die Kathoden werden entweder als vollständige Kathoden mit oder ohne Kontaktstifte oder als Schnittkathoden geliefert.
Die Form, die Abmessungen und die Masse der Kathode sind, falls erforderlich, im Vertrag anzugeben.
4.5 Vorbehaltlich einer Vereinbarung zwischen den Parteien (Vertrag) müssen Kathoden Spezifikationen für physikalische Eigenschaften haben, die nicht in dieser Norm festgelegt sind (spezifischer elektrischer Widerstand, spiralförmige Dehnung, Dichte, Duktilität, Ablagerungsstruktur usw.).
4.6 Verpackung
Kathoden müssen in Säcken verpackt sein, die nicht schwerer als 1500 kg sind und eine Höhe von 500 mm nicht überschreiten.
Die Anforderungen an die Verpackung müssen in Übereinstimmung mit
Nach Absprache mit dem Kunden ist es möglich, Pakete mit Kupferdraht, Walzdraht oder Band zum Umschmelzen ohne Entbündelung zu liefern, sowie Pakete mit größerem Gewicht zu liefern. Das Verfahren zur Bildung solcher Packstücke mit Angabe der Größe und des Gewichts, der Art und des Abschnitts des Umreifungsmaterials und der Anzahl der Gurte wird in den mit den Transportorganisationen vereinbarten und nach dem festgelegten Verfahren genehmigten Vorschriften festgelegt.
Bündel von Kupferkathoden, die für den Transport mit mehreren Verkehrsträgern und für die Langzeitlagerung bestimmt sind, müssen mit einer Presskraft von mindestens 98 kN (10.000 kgf) gebildet werden.
4.7 Kennzeichnung
Kathoden, die in Paketen geformt werden, sollten in Übereinstimmung mit
Die Transportkennzeichnung muss der GOST 14192 entsprechen.
5 Annahmeregeln
5.1 Kathoden werden in Losen angenommen, die aus Kathoden der gleichen Kupfersorte bestehen. Das Gewicht des Loses ist nicht begrenzt.
5.2 Das Qualitätsdokument wird für jede Charge von Kathoden ausgestellt und muss enthalten
- Name und (oder) das Warenzeichen des Herstellers
- Bezeichnung des Produkts;
- Anzahl der Plätze in der Charge;
- Chargennummer;
- Kupfersorte;
- Losgewicht - netto und brutto;
- Prüfergebnisse oder Bestätigung der Konformität der Produkte mit den Anforderungen dieser Norm;
- Datum der Herstellung;
- Die Bezeichnung dieser Norm.
5.3 Jede Charge muss geprüft werden.
Zur Überprüfung der chemischen Zusammensetzung der Kathoden auf den Gehalt an Verunreinigungen, die durch die Technologie und die Zusammensetzung der Rohstoffe gewährleistet ist, ist es erlaubt, die statistische Abnahmekontrolle in Übereinstimmung mit den Anforderungen
5.4 Kupferkathoden müssen einer vollständigen und stichprobenartigen Qualitätskontrolle unterzogen werden. Die Art der Kontrolle - nach
Tabelle 1
Kontrolliertes Attribut | Technische Anforderungen gemäß den Abschnitten dieser Norm | Probenvorbereitung und Prüfverfahren | Art der Kontrolle Probenahmevolumen |
1 Chemische Zusammensetzung | 4.1 | 6.1, 6.3 | 0,1 % der Anzahl der Kathoden in der Charge, jedoch nicht weniger als zwei Kathoden |
2 Oberflächenqualität | 4.2, 4.3 | 6.2 | Kontinuierlich Jede Kathode |
3 Verpackung | 4.6 | 6.5 | Kontinuierlich Jede Verpackung |
4 Etikettierung | 4.7 | Visuell | Fortlaufend Jedes Packstück |
Vorschriften für die Probenahme von Kathoden -
5.5 Bei unbefriedigenden Ergebnissen der Prüfungen nach S. 4.1 sind die Prüfungen an einer doppelten Probe aus der gleichen Charge zu wiederholen. Die Ergebnisse der wiederholten Prüfungen werden als endgültig angesehen und gelten für die gesamte Charge.
5.6 Nach Vereinbarung (Vertrag) mit dem Kunden ist es zulässig, Kupferkathoden aller Qualitäten ohne Überprüfung der chemischen Zusammensetzung mit der Bestätigung des Herstellers über die Einhaltung der Anforderungen dieser Norm oder mit der Qualitätsbeurteilung durch den Kunden zu liefern.
6 Kontrollmethoden
6.1 Probenahme und Probenvorbereitung
6.1.1 Zur Überwachung der chemischen Zusammensetzung sind von jeder Kathode der Charge Punktproben zu entnehmen.
6.1.2 Die Probenahme erfolgt unter Verwendung von Methoden und Instrumenten, die eine Verunreinigung und Oxidation der Proben vermeiden. Die Oberfläche der Kathoden ist vor der Probenahme mit einer steifen (nichtmetallischen) Bürste von Staub und anderen mechanischen Verunreinigungen zu reinigen.
Das Ablösen der Oberflächenschicht des Metalls während der Probenahme ist nicht zulässig.
6.1.3 Punktproben sind von ganzen Kathoden durch Schneiden (Strangpressen) von Scheiben mit einem Durchmesser von 10 bis 40 mm oder durch Bohren an vier Stellen an den Ecken in einem Abstand von 50 bis 100 mm von den Kanten der Kathode und an einer Stelle in der Mitte der Kathode zu entnehmen.
Die Spanprobenahme durch Hobeln oder Fräsen der Kanten der geschnittenen Kathode gemäß
6.1.4 Punktproben von Schnittkathoden sind an drei Punkten entlang der Diagonale der Schnittkathode von der Ecke zur Mitte in gleichem Abstand voneinander zu entnehmen oder durch Fräsen (Hobeln) der Flächen, die durch Zerschneiden der Kathode in Stücke entstanden sind.
6.1.5 Punktproben - Scheiben oder eine Mischprobe von mindestens 500 g vormagnetisierter Späne - werden in einem Graphittiegel (Gussform) mit dicht schließendem Deckel in einem Induktionsofen oder Widerstandsofen bei 1180 bis 1200 °C geschmolzen. Das geschmolzene Metall wird im Tiegel unter dem Deckel 5 - 10 Minuten lang gehalten und in die Graphitformen zwei Prüfbarren mit einem Durchmesser von mindestens 35 mm und einer Höhe von 20 - 30 mm gegossen. Der Barren wird in der Form nicht länger als 1 Minute an der Luft stehen gelassen, dann wird die Form mit dem Barren in kaltem Wasser abgekühlt.
Der Graphittiegel wird vor der Verwendung mit einem umgeschmolzenen Kupfer der gleichen Charge vorgewaschen.
6.1.6 Die Prüfbarren werden maschinell bearbeitet, um die Oxidschicht und Gussfehler zu entfernen, und, falls erforderlich, vertikal in gleiche Teile geschnitten.
Der Probenbarren oder ein Teil davon wird mit einem Hartmetallfräser vollständig gefräst, gehobelt oder gebohrt oder direkt in kompakter Form für die Bestimmung der chemischen Zusammensetzung durch spektrale Verfahren verwendet.
6.1.7 Falls erforderlich, wird die Spanprobe gemahlen, magnetisiert und durch Quartern auf eine Masse von mindestens 150 g reduziert.
Es ist zulässig, eine kombinierte Kathodenspanprobe für die chemische Analyse ohne Umschmelzen zu verwenden.
6.1.8 Für den Massenanteil von Sauerstoff aus zwei Kathoden sind aus jeder Kathode zwei Proben an den Probenahmepunkten (eine Ecke und eine Mitte) über die gesamte Dicke der Kathode herauszuschneiden oder herauszusägen.
Es ist zulässig, Punktproben - Scheiben vor dem Umschmelzen - sowie eine kombinierte Spanprobe aus den Kathoden zu verwenden. In diesem Fall wird kein Entfetten oder Ätzen der Späne durchgeführt.
Gewicht und Vorbereitung der Proben für die Analyse - gemäß
6.1.9 Nach Vereinbarung (Vertrag) zwischen dem Hersteller und dem Kunden sind andere Probenvolumina, Schemata und Methoden der Probenentnahme und -vorbereitung zulässig, die ihre Repräsentativität nicht beeinträchtigen.
6.2 Die Qualitätskontrolle der Kathodenoberflächen nach 4.2, 4.3 ist visuell ohne Verwendung von Vergrößerungsgeräten durchzuführen.
6.3 Die chemische Zusammensetzung der Kathoden wird nach
Es ist erlaubt, die chemische Zusammensetzung durch andere Methoden mit der gleichen Genauigkeit wie die genannten zu bestimmen.
Im Falle von Unstimmigkeiten bei der Bestimmung der chemischen Zusammensetzung wird diese für Kupfer der Sorte M00k gemäß
6.4 Physikalische Eigenschaften werden in Absprache mit dem Verbraucher geprüft. Empfohlene Methoden zur Bestimmung der Spulendehnung sind gemäß
6.5 Die Qualität der Paketbündelung, die ohne Crimpen mit einer Kraft von mindestens 98 kN (10 000 kgf) erfolgt, wird durch statische Belastung kontrolliert, die dem Gewicht von zwei Paketen entspricht. Es darf keine sichtbare Lockerung des Verpackungsbandes oder des Drahtes auftreten.
7 Transport und Lagerung
7.1 Die Säcke mit Kupferkathoden werden gemäß
Kupferkathoden können mit der Eisenbahn in Güterwagen oder Containern geliefert werden. Die Anordnung und Befestigung der Kathoden in den Fahrzeugen richtet sich nach den technischen Bedingungen für die Verladung und Befestigung von Gütern und
7.2 Die Kathoden werden in sauberen und überdachten Lagern, die frei von Dämpfen aktiver Chemikalien sind, gestapelt gelagert. Kupferkathoden können auf befestigten Flächen unter einer Überdachung oder ohne Überdachung in Stapeln, geschützt vor Schmutz und Feuchtigkeit, für einen Zeitraum von höchstens einem Jahr gelagert werden. Anordnung der Stapel in einem Lager und der Packstücke in einem Stapel - gemäß
(Änderung, ISO 7 2002)
ANHANG A
(Verweis)
OKC-Codes für Kupferkathoden
Tabelle А.1
Kupfersorte | Code in der Allrussischen Klassifikation der Produkte (OKP) | Kontrollnummer (CC) |
M00k | 17 3323 0001 | 08 |
M0c | 17 3323 0003 | 06 |
M1k | 17 3323 0004 | 05 |
M2k | 17 3323 0005 | 04 |
Schlüsselwörter: Kathode, Probe, Fouling, Weißfärbung, Sulfatfouling, Scheibe, Probenahme
