Gost 27266-87. Molybdändraht für Lichtquellen. Technische Bedingungen.

Technische Anforderungen des GOST 27266-87

1.1 Der Draht muss in Übereinstimmung mit den Anforderungen dieser Norm nach den in der festgelegten Ordnung genehmigten technologischen Vorschriften hergestellt werden. Der Draht muss aus den Molybdänsorten MCh, MK und MRN hergestellt werden.

1.2 Hauptparameter und Abmessungen
1.2.1 Die Sorte muss mit GOST 18905-73 übereinstimmen.
1.2.2 Die Molybdänsorte und der Durchmesserbereich sind unten angegeben.

Molybdänsorte Bezeichnung Typ Gruppe Drahtdurchmesserbereich, μm Genauigkeit bei der Herstellung
MF Wolfram-Glühwendel, Haken, Halterungen und andere Lampenteile К А
Б
30 - 2500
15 - 400
Erhöht, normal
Wolfram-Bispring-Spiralkern KS А 45 - 300 Erweitert
Hilfsspiralen VS А 45 - 129 Fortgeschrittene
MK Einführungen, Halterungen, Traversen von Hochleistungs- und einigen speziellen Glühlampen, Kathoden von Gasentladungsgeräten usw. - А 200 - 2500 Normal
MRN Einsätze, Kerne für die Spiralisierung von Wolfram und seinen Legierungen, Traversen - А 600 - 2500 Normal

1.3 Merkmale

1.3.1 Chemische Zusammensetzung des Drahtes.

Molybdänsorte Massenanteil von Molybdän, %, nicht weniger Massenanteil an Zusatzstoffen, % Massenanteil an Verunreinigungen, %, min.
MF 99,96 - 0,04
MK 99,92 Silizium 0,019 - 0,04 0,04
MRN 99,92 - 0,08

1.3.2 Oberflächenbeschaffenheit
1.3.2.1 Die Farbe von Drähten der Güteklasse A mit einem Durchmesser von 400 Mikron oder weniger muss schwarz bis dunkelgrau sein, bei Drähten mit einem Durchmesser von mehr als 400 Mikron schwarz bis hellgrau.
1.3.2.2 Auf der Oberfläche von Drähten der Gruppe B dürfen keine Spuren von Fett, Oxidation und anderen Verunreinigungen vorhanden sein.
1.3.2.3 Drähte müssen frei von Graten, Rissen und Sprüngen sein. Bei Drähten mit einem Durchmesser von 500 Mikrometern und mehr sind Grate und Risiken, die den Grenzwert des Drahtdurchmessers nicht überschreiten, zulässig.
1.3.3 Der Draht muss die folgenden mechanischen Eigenschaften im Zugversuch aufweisen.
1.3.4 Molybdändrähte der Güteklassen MF-KS und MF-VS dürfen beim Spiralisieren nicht brechen.

Molybdänsorte, Typ Gruppe Drahtdurchmesser, μm Bruchfestigkeit, mN/mg/200 mm (gsi/mg/200 mm), nicht weniger Zugfestigkeit, MPa (kgf/mm2), nicht weniger
MK А Von 200 bis 500 588,0 (60,0) 1186,0 (121,0)
MS-K A, B 15 bis 70
"71 "90
"91 "200
833,0 (85,0)
784,0 (80,0)
686,0 (70,0)
1695,0 (173,0)
1597,0 (163,0)
1392,0 (142,0)
MF-CS
MH-HC
А 45 bis 70
"71 "90
"91 "200
833,0 (85,0)
784,0 (80,0)
686,0 (70,0)
1490,0 (152,0)
1392,0 (142,0)
1186,0 (121,0)

1.3.6 Versorgung

1.3.6 Draht mit einem Durchmesser von 400 µm oder weniger muss ohne Knoten oder Schlaufen auf Spulen gewickelt sein. Die Spulen müssen straff und gleichmäßig über die Breite der Spule gewickelt sein und ein freies Abwickeln von der Spule ermöglichen. Draht der Güteklasse MK mit einem Durchmesser von bis zu 500 μm darf auf Spulen gewickelt werden.

Die freie Höhe der Spulenseite nach dem Aufwickeln muss mindestens 2 mm betragen.
Das obere Ende des Drahtes muss mit einer Schlaufe versehen oder mit einem Polyethylenband mit Klebeschicht gemäß GOST 20477-86 am Spulenrand befestigt sein.
Drähte mit einem Durchmesser von mehr als 400 Mikrometern müssen aufgespult werden. Jede Spule muss an drei bis vier Stellen mit Kupferdraht gemäß GOST 2112-79 umwickelt sein.
Draht in Spulen sollte nicht zu einer Acht gewickelt werden.

1.3.7. Querschnitt

1.3.8 Der Querschnitt des Drahtes muss rund sein. Eine Rundheit, die die Toleranz des Drahtdurchmessers nicht überschreitet, ist zulässig.
Bei Drahtdurchmessern von 400 µm und weniger muss die Ovalität durch das Herstellungsverfahren erreicht werden.
1.3.9 Der Draht darf nicht spröde sein.
1.3.10 Drähte mit einem Durchmesser von weniger als 200 Mikron dürfen keine Knicke aufweisen.

1.4 Kennzeichnung

1.4.1 Jedes Coil, jede Spule oder jedes Coilbündel muss mit einem Etikett versehen sein, das folgende Angaben enthält

  • den Namen des Herstellers;
  • die in den technischen Unterlagen verwendeten Symbole
  • Losnummer;
  • für Drähte mit einem Durchmesser von bis zu 400 Mikron einschließlich - Nenndurchmesser und Gewicht der Stücke
  • Masse der Spule oder des Spulenbündels;
  • Datum der Herstellung;
  • Prüfstempel.
1.4.2 Ein begleitendes Etikett mit folgenden Angaben
  • den Namen des Herstellers
  • Chargennummer
  • Referenzbezeichnung in den technischen Unterlagen;
  • Anzahl der Coils oder Spulen und Gesamtlänge oder -gewicht des Drahtes
  • Datum der Herstellung;
  • Herstellungsdatum; Stempel der technischen Kontrolle.
1.4.3 Transportkennzeichnung der Ladung und Handhabungsmarkierungen: "Vorsicht, zerbrechlich", "Angst vor Feuchtigkeit".

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